Gebührensatzung
Der Beitrag (Gebührensatzung) wird vom Träger festgelegt. Dieser beträgt vom 1.09.2025:
Kindergartenkinder von 3 bis 6 Jahren:
| bis zu 4 Stunden 142 Euro |
| bis zu 5 Stunden 157 Euro |
| bis zu 6 Stunden 172 Euro |
| bis zu 7 Stunden 187 Euro |
| bis zu 8 Stunden 202 Euro |
| bis zu 9 Stunden 217 Euro |
| bis zu 10 Stunden 232 Euro |
Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 109,09€ pro Kind und Monat bezuschusst. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt.
Verpflegungsgeld
| Vollzeitvariante: Verpflegungsgeld für 3 bis 5 Verpflegungstage wöchentlich 83,00 Euro |
| Teilzeitvariante: Verpflegungsgeld für bis zu 2 Verpflegungstage wöchentlich 54,00 Euro |

